Schulanfänger 2025

Werte Eltern,

 

Kinder, die in der Zeit vom 01.07.2018 bis 30.06.2019 geboren wurden, müssen laut RdErl. des MB vom 01.07.2016 Abs. 2 in der zuständigen Grundschule des Schulbezirkes bis zum 01.03.2024 unter Vorlage der Geburtsurkunde(Kopie), der Negativbescheinigung für Alleinerziehende und aktueller Therapiebefunde angemeldet werden.

Dies gilt auch, wenn das Kind eine andere Grundschule oder eine Grund-
schule in freier Trägerschaft besuchen sollte.

 

Auf Antrag können auch Kinder eingeschult werden, die ein Jahr jünger sind.

Die gegenwärtige Situation erfordert es, dass Sie sich das Anmeldeformular von unserer Homepage herunterladen, ausfüllen und zusammen mit den anderen Unterlagen in den Briefkasten der Grundschule stecken oder per E-Mail an uns senden.

 

Die Vorstellung des Kindes erfolgt zu gegebener Zeit.

 

Für weitere Fragen zur Schulanmeldung stehen wir Ihnen gern unter

0391/2515408 oder

kontakt@gs-kritzmannstrasse.bildung-lsa.de zur Verfügung.


Formulare:

schuelerstammblatt.pdf

fotoerlaubnis.pdf

belehrung_einwilligung.pdf

antrag_negativbescheinigung.pdf

 

 




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