Antrag auf Freistellung vom Sport

Die Befreiung vom Sportunterricht erfolgt für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen in der Regel auf schriftlichen Antrag durch die Erziehungsberechtigten. Die befreiten Schülerinnen und Schüler sind dennoch zur Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Sie werden als Helfer, Schiedsrichter, Protokollanten u.ä. eingesetzt.

Für die Befreiung vom Unterricht über 4Wochen hinaus ist in der Regel ein ärztliches Attest notwendig. Ein amtsärztliches Attest kann seitens der Schule angefordert werden, wenn eine Häufung der Befreiungen vorliegt.

Im Fall einer Teilbefreiung erfolgt eine Notengebung auf der Grundlage praktischer und theoretischer Leistungsnachweise in der von der Schülerin oder dem Schüler absolvierten Stoffgebiete.

Erkrankung des Kindes oder Unfall

Die Eltern werden bei einer Erkrankung ihres Kindes innerhalb der Schulzeit oder einem Unfall von uns zeitnah benachrichtigt. Dafür greifen wir auf die von Ihnen im Sekretariat hinterlegten Daten zurück.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Rufnummer der Schule stets aktuell vorliegt und sie auch erreichbar für uns sind.
Bitte holen Sie Ihr Kind im Falle einer Benachrichtigung von der Schule ab.

Beschwerde- und Konfliktmanagement

In der Vergangenheit traten Eltern mit Beschwerden an die Schulleitung heran. Durch das Fehlen der beteiligten Person/en waren diese selten zeitnah zu lösen. Deshalb gibt es für die Grundschule „Kritzmannstraße“ einen Maßnahmenkatalog, der es Ihnen ermöglicht, den Beschwerdeweg einzuhalten und somit schnellstmöglich eine Klärung im Interesse der Kinder herbei zu führen.

Ich hoffe auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit allen am Schulleben beteiligten und wünsche mir eine konstruktive, präziser Kommunikation und objektive Darstellungen unter Einhaltung des hier aufgestellten Beschwerdemanagements. Somit können wir Fehlinformationen vorbeugen und Irrtümer ausschließen. Dies sollte sich positiv auf das gesamte Schulleben auswirken und uns in unserer Schule weiter voranbringen.

 

Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.

 

Instanzenweg

 

Schüler/innen, Schülervertreter
Sorgeberechtigte wenden sich an:

  • betroffene Lehrkraft

Das Problem wird nicht geklärt:

 

Schüler/innen, Schülervertreter
Sorgeberechtigte wenden sich an:

 

  • Vertrauenslehrer/in

Wenn keine Abhilfe möglich war:

 

Schüler/innen, Schülervertreter
Sorgeberechtigte wenden sich schriftlich an:

  • Schulleitung

Konflikt lässt sich nicht schulintern lösen:

Schulleitung wendet sich schriftlich an:

  • Landesschulamt

 

Maßnahmenkatalog unentschuldigtes Fehlen

Grundlagen:

 

RdErl. des MK vom 24.04.2002, SVBL. LSA S. 177 bzw. Brief Herr Geyer, Regelung für die Primarstufe:

 

1. Die Schule ist am 1. Fehltag zu benachrichtigen.

 

2. Bei Rückkehr haben die Erziehungsberechtigten schriftlich den Grund des Fernbleibens mitzuteilen. (Entschuldigungsschreiben) Im Regelfall ist kein ärztliches Attest erforderlich.

 

3. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann die Schulleitung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen. Sofern Kosten entstehen, sind diese von den Eltern zu tragen.

 

4. In besonders begründeten Fällen kann eine amtsärztliche Bescheinigung angefordert werden.


Schulinterne Regelung

 

1. Bis 8.00 Uhr: Die Erziehungsberechtigten melden ihr Kind in der Schule ab.
Telefonisch: 0391-25 15 408
Sollte das Telefon nicht besetzt sein, bitte auf den Anrufbeantworter sprechen.

Gern können Sie uns auch eine E-Mail schicken: kontakt@gs-kritzmannstrasse.bildung-lsa.de

 

2. Bei Rückkehr des Kindes in die Schule geben die Eltern eine schriftliche Entschuldigung bei dem Klassenlehrer ab.

 

3. Der Klassenleiter prüft und dokumentiert die Krankmeldungen.

 

4. Der Klassenleiter meldet an die Schulleitung evtl. Besonderheiten, wie z.B. Häufung einzelner Fehltage oder Häufung der Krankenzeiten.

 

5. Sollten sich die unentschuldigten Fehltage häufen und sie für die Schule nicht erreichbar sind, informiert die Schulleitung das Ordnungsamt.

 

Begründung:
Es ist im Interesse der Erziehungsberechtigen und der Schule, zu wissen, dass das Kind gesund in der Schule angekommen bzw. dem Kind unterwegs nichts passiert ist.

 




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